15. Juli 2026 · Von der Logisticoo Fachredaktion, fachlich verantwortlich Koray Yalcindag
Incoterms 2020 einfach erklärt
Die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln in elf standardisierten Klauseln, wer bei einem internationalen Kauf welche Kosten trägt, ab wann das Risiko auf den Käufer übergeht und wer Ausfuhr- und Einfuhrzoll übernimmt. Sie regeln nicht den Eigentumsübergang, die Zahlung oder das anwendbare Recht. Dieser Ratgeber erklärt alle elf Klauseln korrekt und zeigt die häufigsten Fehler.
Die zwei Gruppen
Sieben Klauseln gelten für alle Verkehrsträger (auch multimodal): EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP. Vier Klauseln sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport gedacht: FAS, FOB, CFR und CIF. Der entscheidende Merksatz: Beim Container gehört die Ware bereits am Terminal dem Frachtführer übergeben — deshalb passen für Container FCA/CPT/CIP, nicht FOB/CFR/CIF.
Alle 11 Klauseln im Überblick
| Klausel | Verkehrsträger | Gefahrübergang | Kostentragung Verkäufer bis | Ausfuhr / Einfuhr | Versicherung durch Verkäufer |
|---|---|---|---|---|---|
| EXW – Ab Werk | alle | beim Verkäufer, unverladen | Bereitstellung ab Werk | Käufer / Käufer | keine Pflicht |
| FCA – Frei Frachtführer | alle | Übergabe an den Frachtführer | Übergabe an den Frachtführer | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| FAS – Frei Längsseite Schiff | See / Binnenschiff | längsseits des Schiffs | längsseits des Schiffs | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| FOB – Frei an Bord | See / Binnenschiff | an Bord im Verladehafen | an Bord im Verladehafen | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| CFR – Kosten und Fracht | See / Binnenschiff | an Bord im Verladehafen | Bestimmungshafen | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| CIF – Kosten, Versicherung, Fracht | See / Binnenschiff | an Bord im Verladehafen | Bestimmungshafen | Verkäufer / Käufer | ja – Mindestdeckung ICC (C) |
| CPT – Frachtfrei | alle | Übergabe an den 1. Frachtführer | Bestimmungsort | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| CIP – Frachtfrei versichert | alle | Übergabe an den 1. Frachtführer | Bestimmungsort | Verkäufer / Käufer | ja – Volldeckung ICC (A) |
| DAP – Geliefert benannter Ort | alle | Bestimmungsort, entladebereit | Bestimmungsort (ohne Einfuhr) | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| DPU – Geliefert benannter Ort entladen | alle | Bestimmungsort, nach dem Entladen | Bestimmungsort inkl. Entladung | Verkäufer / Käufer | keine Pflicht |
| DDP – Geliefert verzollt | alle | Bestimmungsort, entladebereit | Bestimmungsort inkl. Einfuhrzoll | Verkäufer / Verkäufer | keine Pflicht |
Wer trägt was?
Die Klauseln steigern die Pflichten des Verkäufers von links nach rechts: EXW ist die Minimalverpflichtung — der Käufer holt die Ware unverladen ab und übernimmt sogar die Ausfuhr. DDP ist das Maximum — der Verkäufer liefert bis zum Bestimmungsort und trägt selbst den Einfuhrzoll samt Einfuhrabgaben. Dazwischen unterscheiden sich die Klauseln vor allem darin, bis wohin der Verkäufer Kosten und Risiko trägt. In allen Klauseln außer EXW erledigt der Verkäufer die Ausfuhrzollabwicklung; die Einfuhrzollabwicklung liegt in allen Klauseln außer DDP beim Käufer.
Der wichtigste Denkfehler: Gefahr ≠ Kosten
Bei den vier C-Klauseln (CFR, CIF, CPT, CIP) fallen Gefahr- und Kostenübergang auseinander. Der Verkäufer bezahlt zwar die Fracht bis zum Bestimmungsort, das Risiko geht aber schon viel früher über — bei CFR/CIF mit dem Verladen an Bord, bei CPT/CIP mit der Übergabe an den ersten Frachtführer. Geht die Ware unterwegs verloren, trägt also der Käufer den Schaden, obwohl der Verkäufer noch für die Fracht aufkommt. Das ist die häufigste Fehlinterpretation überhaupt.
Was sich in der Version 2020 geändert hat
- DAT wurde zu DPU: Die frühere Klausel „Delivered At Terminal" heißt jetzt „Delivered at Place Unloaded" — Lieferung ist an jedem benannten Ort möglich, nicht nur am Terminal. DPU ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer am Bestimmungsort entladen muss.
- Unterschiedliche Versicherungsniveaus: CIP verlangt nun die umfassende Deckung nach den Institute Cargo Clauses (A), CIF bleibt bei der Mindestdeckung ICC (C).
- FCA mit Bordkonnossement: Bei FCA können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer den Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein An-Bord-Konnossement auszustellen.
- Eigener Transport erlaubt: Bei FCA, DAP, DPU und DDP darf der Transport auch mit eigenen Fahrzeugen statt durch einen beauftragten Frachtführer erfolgen.
Häufige Fehler in der Praxis
- FOB/CFR/CIF für Container: Bei Containerverkehr entsteht eine Risikolücke, weil die Ware am Terminal übergeben, aber erst später verladen wird. Die ICC empfiehlt hier FCA, CPT oder CIP.
- EXW im Export: Der Käufer muss die Ausfuhr im Land des Verkäufers abwickeln — das gelingt ausländischen Käufern oft gar nicht. FCA ist meist die bessere Wahl.
- DDP unterschätzt: Der Verkäufer haftet für Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer im Zielland, die er häufig nicht zurückholen kann.
- Ort nicht präzise benannt: Jede Klausel braucht einen möglichst genau benannten Ort oder Hafen, sonst bleibt der Gefahrübergang strittig.
Fazit
Wählen Sie die Klausel nach Verkehrsträger und nach der Frage, wie viel Verantwortung Sie übernehmen wollen. Für containerisierte oder multimodale Sendungen sind FCA, CPT und CIP die sichere Wahl. Wenn Sie unsicher sind, welche Klausel zu Ihrer Lieferung passt, unterstützt Sie unser Team bei der internationalen Spedition — oder Sie stellen direkt eine Transportanfrage.