Schwerlast-Transport
Schwerlast-Transporte übernimmt Logisticoo dort, wo Standardfahrzeuge aussteigen: Kolli über 3 m Breite, über 4 m Ladehöhe, über 15 m Länge oder jenseits der 24 t Nutzlast — Transformatoren, Baumaschinen, Behälter, Stahlbaukomponenten, Anlagenmodule. Solche Transporte sind Planungsprojekte: Übersteigen Maße oder Gewichte die StVZO-Grenzen, braucht es Erlaubnisse nach § 29 Abs. 3 bzw. Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, eine geprüfte Streckenführung (Brückenlasten, Durchfahrtshöhen, Kreisverkehre), gegebenenfalls BF3-Begleitfahrzeuge oder Polizeibegleitung und oft Nachtfahrfenster. Das komplette Genehmigungsmanagement übernimmt Ihr persönlicher Disponent — realistisch geplant, denn Bearbeitungszeiten der Behörden von mehreren Wochen sind einzukalkulieren. Gefahren wird mit Tiefladern, Semi-Tiefladern und Plattformfahrzeugen, gesichert nach VDI 2700 mit Ketten und definierten Anschlagpunkten, verladen per Autokran oder über Rampen. An beiden Enden prüfen wir die Zuwegung bis auf den Hof. Schwerlast fahren wir ab 147 deutschen Städten und grenzüberschreitend in 55 Länder, mit Koordination der nationalen Genehmigungen entlang der gesamten Route. Das Festpreis-Angebot erhalten Sie in 30 Minuten nach technischer Klärung der Kollidaten.
Leistungsmerkmale
- Tieflader, Semi-Tieflader und Plattformfahrzeuge für Übermaß und Übergewicht
- Genehmigungsmanagement: § 29 Abs. 3 StVO / § 70 StVZO inklusive Streckenprüfung
- BF3-Begleitfahrzeuge und Polizeibegleitung, wo auflagenpflichtig
- Ladungssicherung nach VDI 2700 mit Zurrketten an definierten Anschlagpunkten
- Kranstellung und Zuwegungsprüfung an Belade- und Entladestelle
- Grenzüberschreitende Abwicklung mit Genehmigungen je Transitland
Oder direkt: +49 30 346 467 850
Wann ein Transport zum Schwer- oder Großraumtransport wird
Die Grenze verläuft an den Regelmaßen der StVZO. Ein Transport wird genehmigungspflichtig, sobald das Kolli mitsamt Fahrzeug bestimmte Werte überschreitet — vereinfacht: mehr als 2,55 m Breite (mit Dauererlaubnis bis 3,00 m), 4,00 m Höhe, 16,50 m Länge beim Sattelzug oder mehr als 40 t Gesamtgewicht — oder wenn die Ladung unteilbar über die Ladefläche hinausragt. Typische Güter sind Transformatoren, Kessel und Behälter, Bau- und Landmaschinen, Betonfertigteile, Stahlbau- und Brückenelemente, Windkraftkomponenten und komplette Anlagenmodule. Ein Übergewicht (etwa ein 30-t-Trafo) macht den Transport ebenso genehmigungspflichtig wie ein Übermaß. Sobald einer dieser Werte überschritten ist, sind Erlaubnis, geprüfte Route und ggf. Begleitung Pflicht — die Einstufung übernehmen wir anhand Ihrer Kollimaße.
Genehmigungen, Streckenprüfung und Begleitung im Detail
Das Verfahren richtet sich nach Art der Überschreitung. Für übermäßige Straßenbenutzung greift die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO, für Abweichungen von Bau- und Betriebsvorschriften des Fahrzeugs die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, ergänzt um Ausnahmen nach § 46 StVO; die Anträge laufen heute gebündelt über das VEMAGS-Portal. Vor der Genehmigung steht die Streckenprüfung: Brückenlasten, Durchfahrtshöhen und -breiten, Kreisverkehre, Kurvenradien und Achslasten werden entlang der Route bewertet, oft mit Auflagen wie Nachtfahrfenstern. Je nach Maß und Gewicht sind Begleitfahrzeuge nach BF2/BF3-Standard oder Polizeibegleitung vorgeschrieben. Gefahren wird mit Tiefladern, Semi-Tiefladern oder Plattformfahrzeugen, gesichert nach VDI 2700 mit Zurrketten an definierten Anschlagpunkten. An beiden Enden prüfen wir die Zuwegung bis auf den Hof und stellen bei Bedarf einen Autokran.
Schwerlast, Großraum und Maschinentransport — die Abgrenzung
Die Begriffe trennen sich nach der Art der Überschreitung. Großraumtransport meint das Übermaß — zu breit, zu hoch oder zu lang, aber nicht zwingend zu schwer (etwa ein sperriges, leichtes Anlagenmodul). Schwertransport meint das Übergewicht jenseits des zulässigen Gesamtgewichts, oft bei kompakten, dichten Gütern wie Transformatoren oder Pressen. In der Praxis treten beide häufig kombiniert auf und werden über dasselbe Genehmigungsverfahren abgewickelt. Der Maschinentransport wiederum bleibt meist innerhalb der Regelmaße und ist damit genehmigungsfrei — er erfordert technische Sicherung, aber keine Erlaubnis. Wird eine Maschine zu groß oder zu schwer, wechselt sie nahtlos in die Schwerlast-Kategorie. Wir decken die gesamte Bandbreite ab und stufen jeden Transport korrekt ein, damit weder zu viel noch zu wenig Verfahren betrieben wird.
Was kostet ein Schwerlast-Transport?
Anders als beim Standardverkehr gibt es keinen einfachen Kilometer-Faustwert — der Preis setzt sich aus Spezialfahrzeug, Genehmigungsgebühren, Streckenprüfung, ggf. mehreren Begleitfahrzeugen (BF3) oder Polizeibegleitung, Nachtfahrfenstern und Kranstellung zusammen. Zur Einordnung: Ein genehmigungspflichtiger Transport mit einem BF3-Begleitfahrzeug über mittlere Distanz bewegt sich schnell im vierstelligen Bereich, ein mehrländriger Lauf mit mehreren Begleitfahrzeugen und Polizeibegleitung deutlich darüber. Ein 28-t-Trafo auf dem Semi-Tieflader von Mannheim nach Hamburg mit Begleitung und Genehmigung liegt beispielsweise klar im oberen vierstelligen Bereich. Nach technischer Klärung der Kollidaten und der Route nennen wir einen verbindlichen Festpreis — das erste Angebot in 30 Minuten, der detaillierte Ablaufplan folgt.
Übermaß-Grenzen und Auflagen (Richtwerte)
| Merkmal | Regelgrenze | Ab Überschreitung |
|---|---|---|
| Breite | 2,55 m (3,00 m mit Dauererlaubnis) | Erlaubnis § 29 Abs. 3 StVO, ggf. BF |
| Höhe | 4,00 m | Streckenprüfung, Durchfahrtshöhen |
| Länge (Sattelzug) | 16,50 m | Erlaubnis, BF-Begleitung ab Maß |
| Gesamtgewicht | 40 t | Schwertransport, Brückenprüfung |
| Begleitung | — | BF2/BF3 oder Polizei je Auflage |
Häufige Fragen
Ab welchen Maßen gilt ein Transport als genehmigungspflichtig?
Sobald die Regelgrenzen überschritten werden — vereinfacht: mehr als 2,55 m Breite (3,00 m mit Dauererlaubnis-Optionen), 4,00 m Höhe, 16,50 m Länge beim Sattelzug oder mehr als 40 t Gesamtgewicht. Dann sind Erlaubnis und geprüfte Route Pflicht. Senden Sie uns die Kollimaße, wir übernehmen die Einstufung und das Verfahren.
Wie lange dauert die Genehmigung für einen Schwertransport?
Je nach Bundesland, Strecke und Auslastung der Behörden zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen; mehrländrige Routen brauchen je Land ein Verfahren. Planen Sie schwere Kolli deshalb früh mit uns — Ihr Disponent startet das Genehmigungsverfahren parallel zur Transportvorbereitung, damit keine Zeit verloren geht.
Was ist der Unterschied zwischen Großraum- und Schwertransport?
Großraum bezeichnet das Übermaß — zu breit, zu hoch oder zu lang, aber nicht unbedingt zu schwer. Schwertransport bezeichnet das Übergewicht jenseits des zulässigen Gesamtgewichts. In der Praxis treten beide oft zusammen auf und laufen über dasselbe Genehmigungsverfahren nach § 29 Abs. 3 StVO / § 70 StVZO. Wir stufen Ihren Transport korrekt ein und beantragen genau das nötige Verfahren.
Brauche ich Begleitfahrzeuge oder Polizeibegleitung?
Das legt die Genehmigungsbehörde je nach Maß, Gewicht und Strecke fest. Kleinere Überschreitungen laufen ohne Begleitung, größere mit einem oder mehreren Begleitfahrzeugen nach BF2/BF3-Standard, sehr große Transporte mit Polizeibegleitung und in Nachtfahrfenstern. Wir organisieren die vorgeschriebene Begleitung und stimmen die Fahrzeiten auf die Auflagen ab.
Was kostet ein Schwerlast-Transport?
Es gibt keinen einfachen Kilometer-Faustwert: Der Preis ergibt sich aus Spezialfahrzeug, Genehmigungsgebühren, Streckenprüfung, Begleitfahrzeugen oder Polizeibegleitung, Nachtfahrfenstern und Kranstellung. Genehmigungspflichtige Transporte mit Begleitung bewegen sich rasch im vierstelligen Bereich, mehrländrige Läufe deutlich darüber. Nach technischer Klärung von Kollidaten und Route nennen wir einen verbindlichen Festpreis — das erste Angebot in 30 Minuten.